De-Mail
Mittwoch 10. März 2010 von admin
De-Mail soll eines sichere rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit Behörden, Banken, Versicherungen und Firmen ermöglichen. Um De-Mail einzuführen verabschiedete das Bundeskabinett das Bürgerportalgesetz. Da der Staat jedoch nicht selbst als E-Mail Provider auftreten möchte oder kann, werden vorhandene Provider mit der Bereitstellung von De-Mail beauftragt.
Im Prinzip soll De-Mail wie folgt funktionieren. Der Bürger loggt sich über eine verschlüsselte Verbindung (z.B. https) bei dem De-Mail Provider über seinen Browser ein. Dort meldet er sich mit seinem Benutzernamen und Passwort an. Jetzt kann er seine De-Mail erstellen. Die De-Mail wird vor dem Versand durch den Provider verschlüsselt und an den Adressaten verschickt. Dieser – ebenfalls De-Mail User – kann dann die De-Mail des Absenders wieder entschlüsseln. Da es sich um einen Webmail Account handelt, liegen die De-Mails bei dem Provider auf dem Server. Abholung via POP3 ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. Um sicher zu gehen, daß die De-Mail beim Adressaten angekommen ist, kann man sich eine Lieferbestätigung – ähnlich Einschreibebrief – zukommen lassen.
Der Wunsch nach sicherer E-Mail ist so alt wie die E-Mail selbst. Nicht um sonst wurde 1991 mit PGP ein noch heute sicheres Verfahren zum verschlüsseln von E-Mail bereitgestellt. Als Reaktion auf die Verschlüsselung haben einige Staaten – auch solche die sich zu den Hütern der Demokratie zählen – per Gesetz die Verschlüsselung verboten. Wären sie doch bei verschlüsselten Mails nicht mehr in der Lage diese mitzulesen.
Nun bietet gerade unser Staat – der durch die Vorratsdatenspeicherung alle Bürger in einen Generalverdacht stellt – an, unsere E-Mails zu verschlüsseln und sicher vor fremden Mitlesern zu speichern. Doch mal ehrlich, wer möchte schon seinen gesamten Schriftverkehr mit seiner Bank, dem Steuerberater oder der Versicherung in Kopie beim Staat hinterlegen? Würde man auf diese Weise nicht “den Bock zum Gärtner machen”?
Nun werden einige sagen:”Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch nichts zu fürchten!”
Wer nichts zu verbergen hat, kann natürlich seine De-Mail verschlüsselt auf dem Server des Providers, der durch den Staat beauftragt wurde, ablegen. Wer nichts zu verbergen hat, kann aber auch unverschlüsselte Mails verschicken.
Tatsache ist:
Wer rechtsverbindlich auf elektronischem Wege mit Behörden kommunizieren möchte, wird um De-Mail nicht herumkommen.
Wer bei seiner elektronischen Kommunikation mit der Behörde sichergehen möchte, daß sein Schreiben angekommen ist, wird um De-Mail nicht herumkommen. Als Alternative bietet sich der gute alte Brief an, die Post wird es freuen.
Tatsache ist aber auch:
Wer auf elektronischem Wege Dinge mitteilen möchte, die nur für einen bestimmten Adressaten gedacht sind, der sollte weiterhin mit Tools wie PGP arbeiten.
weiterführende Links:
- Homepage: De-Mail
- Wikipedia-Artikel: De-Mail
- Heise Artikel: Bundeskabinett verabschiedet Bürgerportalgesetz
- Pressemitteilung: Bundesministerium des Innern
- Wikipedia-Artikel: Pretty Good Privacy (PGP)
- Homepage: PGP
- Wikipedia-Artikel: Vorratsdatenspeicherung
Tags:De-Mail, PGP, sichere Mail, verschlüsselung
Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 10. März 2010 um 15:31 und abgelegt unter so gesehen.... Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.
Mittwoch 10. März 2010 um 16:26
Die Meldung nimmt mir anscheinend etwas vorweg: “Um De-Mail einzuführen verabschiedete das Bundeskabinett das Bürgerportalgesetz.”
Was verabschiedet wurde, ist der Entwurf des Bürgerportalgesetzes. Damit ist der Prozess zur Ausgestaltung und späteren Verabschiedung des Gesetzes angeschoben worden.
Diesen elementaren Fehler haben auch die Kollegen von Heise.de in ihrer Überschrift gemacht.
Bei der von Ihnen selbst angegebenen BMI Quelle ist der Sachverhalt richtig dargestellt.
Daher gibt es noch keine rechtsverbindlichen De-Mails, sondern lediglich einen Gesetzesentwurf und ein Pilotprojekt.
P.S.: Und der Verweis auf die Vorratsdatenspeicherung ist seit ziemlich genau 8 Tagen obsolet und somit etwas sehr disqualifizierend.
Mittwoch 10. März 2010 um 16:44
Vielen Dank für die Hinweise.
Richtig ist, daß das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung erst einmal vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde.
Richtig ist aber auch, daß dieses Urteil von Vertretern der Regierung bedauert wurde.